Rentenänderungen 2026: Was die neuen Regeln für Sie bedeuten
Ab dem 1. Januar 2026 treten wichtige Änderungen im Rentensystem in Kraft – allen voran die neue Aktivrente. Zusammen mit bereits geltenden Anpassungen wie der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen (seit 2023) und den jährlichen Rentenerhöhungen ergeben sich ab 2026 neue finanzielle Rahmenbedingungen für viele Seniorinnen und Senioren.
Aktivrente ab 2026: Steuerfreier Zuverdienst bis 2.000 €
Die Aktivrente ermöglicht es Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter arbeiten, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei zu verdienen. Diese Regel tritt 2026 in Kraft und betrifft besonders diejenigen, die nach Erreichen des Rentenalters beruflich aktiv bleiben oder wieder einsteigen möchten.
- Gilt ab 01.01.2026 für Arbeitnehmer im Rentenalter.
- Steuerfrei bis zu 2.000 € monatlich.
- Keine neue „Rentenart“, sondern eine steuerliche Begünstigung.
- Zusätzlich zur regulären Altersrente möglich.
Bereits geltende Änderungen, die viele sofort betreffen
- Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen (seit 2023): Vorzeitig Rentenbeziehende können unbegrenzt hinzuverdienen.
- Jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli: Wirkt unmittelbar auf die Rentenhöhe.
- Grundrente: Zuschläge für langjährig Versicherte werden automatisch geprüft.
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung: Änderungen beeinflussen die Netto-Rente.
Was Sie jetzt prüfen sollten
- Ihre aktuelle Rentenart und den Rentenbeginn.
- Ob Sie derzeit hinzuverdienen oder ab 2026 arbeiten wollen.
- Ihre letzten Bescheide (DRV, Krankenkasse, Grundrente).
- Ob die Aktivrente für Ihren geplanten Zuverdienst sinnvoll ist.
Viele Senioren übersehen Änderungen, weil sie auf mehrere Schreiben verteilt sind. Eine kurze Durchsicht verhindert unnötige Überraschungen.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung zu aktuellen und kommenden Rentenregelungen (einschließlich Aktivrente 2026). Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich offizielle Stellen wie die Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen und Finanzbehörden.